118 ZPO N. 134). Während sich die Eintragung eines Grundpfandes ohne Weiteres bewerkstelligen lässt, dürfte es bei Mobilien vorab um die Verpflichtung zur Einräumung eines Faustpfandes gehen. Entsprechend wird bei Mobilien der Sicherungszweck nur eingeschränkt bzw. nicht erreicht. Dies wäre im vorliegenden Fall nicht anders: Der Beschwerdeführer wäre aus faktischen Gründen nicht in der Lage, das G.________(Fahrzeug) zu verpfänden. Er könnte sich