11 Umständen als notwendig. Dazu kommt, dass die Gegenparteien im Hauptverfahren ebenfalls anwaltlich vertreten sind. 19.4 Nach dem Gesagten ist die Beschwerde in diesem Punkt gutzuheissen und dem Beschwerdeführer für das ganze Schlichtungsverfahren ein unentgeltlicher Rechtsbeistand in der Person von Fürsprecher B.________ beizuordnen.