Gemäss dieser sei dem Beschwerdeführer eine Frist von 10 Tagen angesetzt worden «zur Anhebung einer Zivilklage vor dem zuständigen Zivilgericht», verbunden mit dem Hinweis, dass bei unbenutztem Ablauf der gesetzten Frist die Kantonspolizei angewiesen werde, das G.________ (Fahrzeug), die Fahrzeugschlüssel sowie den Fahrzeugausweis C.________ auszuhändigen. Angesichts der kurzen Frist und der relativ unspezifischen Formulierung «Zivilklage vor dem zuständigen Zivilgericht» sowie der drohenden Zuweisung des G.________ (Fahrzeug) an C.___