6. In ihrer Stellungnahme vom 26. September 2022 stellten die Gegenparteien im Hauptverfahren durch ihren Rechtsvertreter den Antrag, das Gesuch um Erteilung der vollumfänglichen unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung von Fürsprecher B.________ sei auch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens von Amtes wegen zu beurteilen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten des Beschwerdeführers (pag. 98 ff.). 7. Die Vorinstanz liess dem Obergericht am 28. September 2022 ihre Stellungnahme zukommen (pag. 106).