5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. Mehrwertsteuer. 5. Mit Verfügung vom 20. September 2022 (pag. 95 f.) bestätigte der Instruktionsrichter den Eingang der Beschwerde mit integriertem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und hiess den Antrag um Aufschub der Vollstreckbarkeit gut. Gleichzeitig wurde C.________ und D.________ (nachfolgend: Gegenparteien im Hauptverfahren) sowie der Vorinstanz die Gelegenheit gegeben, innert 10 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen.