2. Die teilweise Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege gemäss Ziffer 1 hiervor steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass A.________ innerhalb von 20 Tagen seit Erhalt dieses Entscheids die diesem Entscheid beiliegende Abtretungserklärung datiert und unterschrieben der Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau einreicht. 3. Rechtsanwalt B.________ wird aufgefordert, der Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau innerhalb von 20 Tagen seit Erhalt dieses Entscheids die Kostennote für die Arbeiten gemäss Ziffer 1 vorstehend einzureichen.