1. Am 17. Juni 2022 ging bei der Schlichtungsbehörde Emmental-Oberaargau ein Schlichtungsgesuch von C.________ und D.________ (EO 22 392) und am 29. Juni 2022 ein solches von A.________ ein (EO 22 414). Mit seinem Schlichtungsgesuch stellte Letzterer unter anderem auch das Rechtsbegehren, ihm sei die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Fürsprecher B.________ als unentgeltlicher anwaltlicher Rechtsbeistand ab Verfahrensbeginn zu gewähren. 2. Mit Verfügung vom 12. August 2022 wurden die gegenseitig angehobenen Verfahren EO 22 392 und EO 22 414 vereinigt und unter der Verfahrensnummer EO 22 392 fortgeführt.