Wenngleich die Feststellung des Regionalgerichts über die Feststellung des Nichtbestands der Schuld des Berufungsbeklagten in ihrem Umfang materiell nach wie vor korrekt ist, ist der Berufungsbeklagte in Beurteilung der über die Klage hinausgehenden Leistungswiderklage zu verurteilen, der Berufungsklägerin CHF 500.00 zu bezahlen. Die Verurteilung betrifft somit jenen Betrag, um den der Berufungskläger sein Konto vereinbarungsgemäss überziehen durfte und entspricht dem Umfang, in dem der Negativsaldo (auch nach den Feststellungen des Regionalgerichts) zurecht besteht.