Das Resultat präsentiert sich dabei in gewisser Weise spiegelbildlich zum regionalgerichtlichen Entscheid: Wenngleich die Feststellung des Regionalgerichts über die Feststellung des Nichtbestands der Schuld des Berufungsbeklagten in ihrem Umfang materiell nach wie vor korrekt ist, ist der Berufungsbeklagte in Beurteilung der über die Klage hinausgehenden Leistungswiderklage zu verurteilen, der Berufungsklägerin CHF 500.00 zu bezahlen.