Wie das Regionalgericht auch in dieser Hinsicht zutreffend ausgeführt hat, ist in Ziff. 5 der TNB A-Konto klar festgehalten, dass ein Konto grundsätzlich nicht überzogen werden darf. Weiter werden Voraussetzungen genannt, unter denen eine Kontoüberzugslimite ausnahmsweise bewilligt werden kann, wobei diese beidseitig jederzeit wieder aufgehoben werden kann. Bereits der diesbezüglich klare Wortlaut spricht für die (beidseitige) Verbindlichkeit dieser Regel. Wäre die Bestimmung nur zum Schutz der Berufungsklägerin bestimmt, würden auch die tieferen Überzugslimiten für Jugendliche (Jugendschutz) keinen Sinn ergeben.