Auch wenn diese TNB hierarchisch über den TNB A-Konto einzuordnen sein mögen, ändert dies nichts daran, dass die Parteien eine verbindliche Individualabrede geschlossen haben, die nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen ausgehebelt werden darf. Wie bereits das Regionalgericht ausgeführt hat, muss sich ein Kunde auf eine individuell geschlossene Vereinbarung verlassen können. Nicht zu beanstanden ist ferner, wenn das Regionalgericht ausführt, eine individuell festgesetzte Überzugslimite, wie sie vorliegend vereinbart worden sei, bestimme den gesamten Zahlungsverkehr eines Kunden;