10 der TNB Debit-, Konto-und ID-Karten und Ziff. 2 Bst. d der TNB zu Onlinezahlungen würden im Wesentlichen die gleiche Regelung enthalten und vorsehen, dass der Kunde vorbehaltlos alle auf den Konten/Depots verbuchten Transaktionen, die über das E-Banking in Verbindung mit den Legitimationsmitteln und Sicherheitselementen des Kunden getätigt worden seien, anerkenne. Weiter würden danach sämtliche auf diesem Weg an A.________ übermittelten Aufträge als vom Kunden verfasst beziehungsweise von diesem autorisiert gelten. Diese Regelungen würden Ziff.