15 2018) unterworfen. Das Regionalgericht habe es unterlassen zu beurteilen, welches Hierarchieverhältnis zwischen diesen Regelwerken bestehe. Die Berufungsklägerin setzt sich in der Folge mit den allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen auseinander und gelangt zum Schluss, die TNB zu Onlinezahlungen hätten Vorrang vor den TNB A-Konto, die wiederum den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgingen (Rz. 79-105 der Berufung, pag. 371 ff.). Ziff. 10 der TNB Debit-, Konto-und ID-Karten und Ziff.