vereinbart, dass die ursprünglich vereinbarte Überzugslimite von CHF 500.00 keine Anwendung mehr finde. Mit seinen Ausführungen verkenne das Regionalgericht sodann, dass die in den TNB statuierte Überzugslimite nicht dem Interesse (dem Schutz) des Kunden vor sich selber diene, sondern einzig und alleine bezwecke, die Bank vor dem Inkassorisiko einer allfälligen Überziehung zu schützen. Dies schliesse aber keinesfalls aus, dass weitergehende Kontoüberziehungen toleriert werden könnten, wie dies vorliegend auch geschehen sei.