8. 8.1 8.1.1 Die Berufungsklägerin rügt vorab, das Regionalgericht habe den Sachverhalt hinsichtlich der angenommenen Überzugslimite falsch beziehungsweise unvollständig festgestellt. Unstreitig sei zunächst mündlich vereinbart worden, dass der Berufungsbeklagte sein Konto um CHF 500.00 überziehen dürfe. Obwohl dies bereits erstinstanzlich mehrfach vorgebracht worden sei, habe das Regionalgericht nicht beurteilt, ob der Berufungsbeklagte hätte bemerken können und müssen, dass eine erhebliche Anzahl an Abbuchungen im Zusammenhang mit Transaktionen zu Gunsten von Online-Casinos vorübergehend nicht vorgenommen worden seien (Rz.