7.4 7.4.1 Das Regionalgericht ging schliesslich auf einen möglichen Schadenersatzanspruch der Berufungsklägerin ein. Es erwog, die Bank habe Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Kunde durch Pflichtverletzungen seinerseits schuldhaft zur Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens beigetragen habe (Art. 97 Abs. 1 OR). Bei einem Selbst- oder Mitverschulden der Bank sei der Schadenersatz nach gerichtlichem Ermessen zu reduzieren (Art. 44 Abs. 1 i.V.m. Art. 99 Abs. 3 OR).