In ihrer Stellungnahme vom 18. Juni 2020 habe die Mediensprecherin der Berufungsklägerin in diesem Zusammenhang ausgeführt, eine Verkettung von unglücklichen Umständen – ausgelöst durch das erwähnte technische Problem beim externen Zahlungsverarbeiter der beiden Online-Casinos – habe dazu geführt, dass in ihrem System der Kontrollmechanismus bezüglich Kontolimiten nicht gegriffen habe. Indem die Berufungsklägerin die eingelieferten (aufgestauten) Abbuchungen vorgenommen habe, ohne eine erneute Deckungsprüfung durchzuführen und damit ohne die individuell verabredete Überzugslimite zu wahren, habe sie die ihr oblie-