Diesem Standpunkt – so das Regionalgericht – könne nicht gefolgt werden. Aus den eingangs zitierten Bestimmungen der AGB/TNB ergebe sich klar, dass die von der Berufungsklägerin geführten Konten vorbehaltlich anderer Abreden nicht überzogen werden könnten. In anderem Zusammenhang scheine auch die Berufungsklägerin von der Verbindlichkeit vereinbarter Limiten auszugehen. So argumentiere sie nämlich, der Berufungsbeklagte hätte zur Kontrolle seines Spielverhaltens die Möglichkeit gehabt, beim Online-Casino respektive auf dem Spielerkonto eine Verlust- und Einsatzlimite festzulegen.