Das Regionalgericht ging vorerst auf die Grundlagen zur Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. Angewandt auf die konkrete Bestimmung in den AGB kam es zum Schluss, diese habe nicht so verstanden werden dürfen, dass eine Zahlungsanweisung nur innerhalb der Reservationsfrist habe stattfinden können und dürfen. Den umstrittenen Transaktionen habe somit jeweils eine gültige Zahlungsanweisung zugrunde gelegen (E. 39.1-39.4 des angefochtenen Entscheids, pag. 291-295).