Es handle sich um einen auf Dauer gerichteten, entgeltlichen Auftrag zur Besorgung des Zahlungsverkehrs, der den Bestimmungen über das Auftragsrecht unterstehe. Zu berücksichtigen seien ferner die erwähnten AGB und TNB (E. 29 des angefochtenen Entscheids, pag. 273). 7.2 Daraufhin setzte sich das Regionalgericht mit der Frage auseinander, ob den strittigen Transaktionen ein gültiger Zahlungsauftrag zugrunde lag. Es führte aus, der Berufungsklagte habe unbestrittenermassen sämtliche Abbuchungen autorisiert, wenngleich dies teilweise lange vor der tatsächlichen Belastung auf seinem Konto geschehen sei.