7. 7.1 Das Regionalgericht ordnete die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien rechtlich ein und erwog, bei einem Kontovertrag, der einem Girokonto zugrunde liege, verpflichte sich die Bank, dem Kunden für die Dauer der Geschäftsverbindung den Zahlungsverkehr zu besorgen, und der Kunde willige ein, die Bank hierfür zu ent- 10 schädigen. Es handle sich um einen auf Dauer gerichteten, entgeltlichen Auftrag zur Besorgung des Zahlungsverkehrs, der den Bestimmungen über das Auftragsrecht unterstehe.