Gewisse Transaktionen, insgesamt rund 200 an der Zahl, wurden seinem Konto erst am 8. Juni 2020 belastet. Unbestritten ist schliesslich, dass die Berufungsklägerin nach den Zahlungsaufträgen des Berufungsbeklagten jeweils eine Deckungsprüfung vorgenommen hat. Unmittelbar vor der Belastung von CHF 10'505.00 am 8. Juni 2020 fand keine erneute Deckungsprüfung statt (E. 26 des angefochtenen Entscheids, pag. 267).