6. Der Sachverhalt ist zwischen den Parteien insofern unbestritten, als der Berufungsbeklagte seit dem 29. Januar 2008 über ein Privatkonto bei der Berufungsklägerin verfügt. Grundlagen dieser Geschäftsbeziehung sind der Basisvertrag vom 13. Dezember 2007 sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Teilnahmebedingungen (TNB) der Berufungsklägerin, Stand 2018. Unter anderem im Zeitraum zwischen März 2020 bis zum 8. Juni 2020 tätigte der Berufungsbeklagte eine Vielzahl von Transaktionen ab seinem Privatkonto auf die Spielerkonti bei zwei Online-Casinos.