Zumindest in dieser Hinsicht geht die Widerklage über den Gegenstand der negativen Feststellungsklage hinaus. Im Ergebnis hätte das Regionalgericht in dieser Konstellation nicht von identischen Streitgegenständen ausgehen und gestützt darauf schliessen dürfen, der Widerklage komme keine eigenständige Bedeutung zu. Vielmehr hätte es auf die Widerklage eintreten und diese inhaltlich beurteilen müssen.