__ AG am 8. Juni 2020 zu Recht dem Konto des Berufungsbeklagten belastet wurden oder nicht (E. 23 des angefochtenen Entscheids, pag. 265). Wenn das Regionalgericht aber pauschal ausführt, die Klage des Berufungsbeklagten gehe betragsmässig «weiter» als die vom Berufungskläger eingereichte Widerklage, kann ihm nur teilweise gefolgt werden: Zwar macht der Berufungsbeklagte mit seinem Rechtsbegehren 1 auch jene Transaktionen zum Streitgegenstand, die aufgrund des damals bestehenden Positivsaldos vom Privatkonto des Berufungsbeklagten abgebucht werden konnten.