auf den Stand gehoben werden, den es ohne die Belastungen aufgewiesen hätte. Auch wenn das Rechtsbegehren 1 der Klage als Leistungsbegehren formuliert ist, verlangte der Berufungsbeklagte damit eigentlich nur die Zahlung jenes Betrags, den er vor der Abbuchung noch als Positivsaldo verzeichnen konnte. Soweit wei-