Wie sich aus der Begründung und der späteren Modifikation des Rechtsbegehrens (pag. 173) ergibt, ging es dem Berufungsbeklagten mit seiner Klage darum, so gestellt zu werden, wie wenn die Transaktionen, die sich beim externen Payment Service Provider aufgestaut hatten und die seinem Privatkonto allesamt am 8. Juni 2020 abgebucht wurden, nie belastet worden wären. Mit der geforderten Geldsumme sollte somit in einem ersten Schritt der auf die betreffenden Transaktionen entfallende Negativsaldo auf seinem Konto (und damit eine Schuld gegenüber der Berufungsklägerin) ausgeglichen und dieses anschliessend