BAUMGARTNER/LUSTENBERGER, Zur Zulässigkeit der alternativen objektiven Klagehäufung, in: Festschrift für Wolfgang Portmann, 2020, S. 97 f.). Es rechtfertigt sich deshalb, zumindest in dieser Konstellation (negative Feststellungsklage vs. Leistungswiderklage im selben Prozess) für die Sperrwirkung nicht dem Identitätsbegriff der Kernpunkttheorie zu folgen, sondern für die Beurteilung der Identität der Ansprüche auf den vom Bundesgericht im Zusammenhang mit der negativen Wirkung der materiellen Rechtskraft entwickelten zweigliedrigen Streitgegenstand abzustellen (so auch Urteil des HGer/ZH HG170041 vom 28. Oktober 2019 E. 7.1.1, in: sic!