4 5.2.3 Vorliegend gehe die zunächst rechtshängig gemachte Klage betragsmässig weiter als die Widerklage. Die vorhandenen Diskrepanzen seien soweit ersichtlich auf das unterschiedliche Verständnis der Parteien zurückzuführen, wie sich eine Kontokorrentabrede auf die Legitimationen auswirke. Den Begründungen sei zu entnehmen, dass beide Parteien ihre Ansprüche auf ein und denselben Sachverhalt stützen: Es gehe darum, ob die Transaktionen zu Gunsten der E.______