3. 3.1 Gegen diesen Entscheid hat die Berufungsklägerin am 14. September 2022 beim Obergericht des Kantons Bern Berufung eingelegt. Sie beantragt die Aufhebung des angefochtenen Entscheids. Die vom Berufungsbeklagten erhobene Klage sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Auf die von ihr erhobene Widerklage sei einzutreten und der Berufungsbeklagte sei zur Zahlung von CHF 9'493.42 zu verurteilen. Weiter sei der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. zy.________ des Betreibungsamtes Würenlos zu beseitigen (pag. 323 ff.).