Hinsichtlich der von der Berufungsklägerin erhobenen Widerklage beantragte er die kostenfällige Abweisung (pag. 173). 2.4 Mit Entscheid vom 26. Juli 2022 hiess das Regionalgericht die Klage insoweit gut, als es feststellte, dass die Schuld des Berufungsbeklagten betreffend das A-Konto Nr. xy gegenüber der Berufungsklägerin im Umfang von CHF 8'856.73 nicht bestehe. Auf die Widerklage trat das Regionalgericht nicht ein. Die Gerichtskosten auferlegte es im Umfang von 16% dem Berufungsbeklagten und im Umfang von 84% der Berufungsklägerin. Letztere verpflichtete sie zudem zu einer Parteienschädigung an den Berufungsbeklagten (pag.