2 von CHF 9'493.42 sowie die Beseitigung des Rechtsvorschlags in der von ihr in dieser Sache eingeleiteten Betreibung Nr. zy.________ des Betreibungsamtes Würenlos (pag. 55 ff.). 2.3 Anlässlich der Hauptverhandlung vom 8. Februar 2022 erklärte der Berufungsbeklagte, das Rechtbegehren 3 der Klage vom 23. August 2021 sei angesichts der Rückbuchung der Betreibungskosten durch die Berufungsklägerin hinfällig geworden.