Aufgrund eines technischen Problems beim externen Zahlungsverarbeiter (sogenannter Payment Service Provider) der Online-Casinos wurden die vom Berufungsbeklagten in Auftrag gegebenen Buchungen zwischen März 2020 und dem 8. Juni 2020 zwar seinen Spielerkonti gutgeschrieben, teilweise aber nicht von seinem Privatkonto abgebucht. Dies führte dazu, dass am 8. Juni 2020 rund 200 «aufgestaute» Transaktionen von insgesamt CHF 10'505.00 gleichzeitig ab dem Privatkonto des Berufungsbeklagten abgebucht wurden. Nach dieser Belastung resultierte auf seinem Privatkonto ein Negativsaldo von CHF -9'356.73.