1. C.________ (nachfolgend Berufungsbeklagter) verfügt bei der A.________ AG (nachfolgend Berufungsklägerin) über ein Privatkonto (A-Konto). Dieses Privatkonto nutzte er, um Spielguthaben auf seine Spielerkonten bei zwei Online-Casinos zu laden. Aufgrund eines technischen Problems beim externen Zahlungsverarbeiter (sogenannter Payment Service Provider) der Online-Casinos wurden die vom Berufungsbeklagten in Auftrag gegebenen Buchungen zwischen März 2020 und dem 8. Juni 2020 zwar seinen Spielerkonti gutgeschrieben, teilweise aber nicht von seinem Privatkonto abgebucht.