Berufung gegen den Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 26. Juli 2022 (CIV 21 4453 und 21 5781) Regeste: Frage der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage und Leistungswiderklage (Art. 59 Abs. 2 Bst. d ZPO) Stehen sich in demselben Prozess eine negative Feststellungsklage und eine Leistungswiderklage gegenüber, ist für die Sperrwirkung nicht dem Identitätsbegriff der Kernpunkttheorie zu folgen.