Es werde keine Verantwortung bei allfälligen Unstimmigkeiten bezüglich Anpassungen infolge einer Budgetüberschreitung übernommen. Beide Parteien müssten also für diese Lösung ihr Einverständnis geben. 13.4.2 Dieses Schreiben zeigt deutlich, dass die Parteien für eine anteilsmässige Ausbezahlung der IV-Assistenzbeiträge eine Lösung mit der IV finden müssen. Es handelt sich um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit und es gibt keine Möglichkeit, diese Angelegenheit im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor dem Zivilgericht zu regeln.