SR 220) auch anteilsmässig vergütet. Dasselbe gelte bei einer Lohnfortzahlung nach Art. 324 OR, das heisse, wenn E.________ krank sei. Diese Lohnfortzahlung würde dem Budget von E.________ wiederum anteilsmässig gemäss Aufenthalt angerechnet. Damit die obengenannte Lösung möglich sei, müssten vorgängig die Anteile des jeweiligen Aufenthaltes von E.________ mitgeteilt und in Form einer Vereinbarung zwischen den Parteien unterzeichnet werden. Es werde keine Verantwortung bei allfälligen Unstimmigkeiten bezüglich Anpassungen infolge einer Budgetüberschreitung übernommen.