_ verbringe vier Nächte pro Monat (zwei Wochenenden pro Monat) beim Ehemann. Dies ergebe 48 Nächte pro Jahr. Dazu kämen drei Wochen Ferien, wobei mit fünf Tagen pro Woche zu rechnen sei, da die Wochenenden bereits berücksichtigt seien. Im Ergebnis berechnet die Ehefrau 63 Übernachtungen pro Jahr und damit 17.2 % der Nächte pro Jahr (und sinngemäss eine entsprechende Aufteilung der Assistenzbeiträge). Es müsse gegenseitig ein Ausgleich zu viel bezogener Assistenzbeiträge erfolgen (pag. 723 f., S. 5 f. der Berufungsantwort der Ehefrau).