Die Argumentation der Vorinstanz könne aus praktischen Gründen nicht nachvollzogen werden. Mit geteiltem Sorgerecht sei es grundsätzlich möglich auch den Assistenzbeitrag zu teilen, so dass jeder Elternteil der IV eine Rechnung stellen könne. Nötigenfalls habe das Gericht über die Anteile zu entscheiden, um keine Rechtsverweigerung zu begehen. E.________ sei von den 365 Nächten pro Jahr ca. 69 Nächte pro Jahr bei ihm. Dies entspreche ca. 20 % des Totalkontingents vom Maximalbetrag von CHF 83'048.90. Er brauche nicht jeden Monat denselben Betrag für eine zu beschäftigende Assistenzperson.