13.2 Oberinstanzliche Vorbringen des Ehemanns Der Ehemann stellt den Antrag, dass ihm ein Teil der Assistenzbeiträge zustehen solle. Gemäss der IV-Stelle Kanton Bern sei die anteilsmässige Auszahlung der Assistenzbeiträge nur möglich, wenn die Anteile gestützt auf den Aufenthalt von E.________ beim jeweiligen Elternteil mit einer durch die Eltern unterzeichneten Vereinbarung geregelt und ihr dies mitgeteilt werde. Die Argumentation der Vorinstanz könne aus praktischen Gründen nicht nachvollzogen werden.