des Intensivpflegezuschlags an den Betreuungsunterhalt – nicht um die finanzielle Abgeltung von Betreuungsleistungen eines Elternteils gehe, sondern um die Finanzierung der Fremdbetreuung durch aussenstehende Dritte, welche zum versicherten Kind in einem Anstellungsverhältnis stünden. Eine Anrechnung ausgerichteter Assistenzbeiträge an den Betreuungsunterhalt falle demnach ausser Betracht. Es sei vielmehr von eigenem Einkommen des Kindes auszugehen, welchem jedoch unweigerlich Auslagen in gleicher Höhe gegenüberstünden.