13. Zuweisung der IV-Assistenzbeiträge 13.1 Erwägungen der Vorinstanz Zur von den Parteien beantragten internen gerichtlichen Zuweisung der IV- Assistenzbeiträge erwog die Vorinstanz, dass es beim Assistenzbeitrag für Minderjährige – anders als bei der Anrechnung der Hilflosenentschädigung resp. des Intensivpflegezuschlags an den Betreuungsunterhalt – nicht um die finanzielle Abgeltung von Betreuungsleistungen eines Elternteils gehe, sondern um die Finanzierung der Fremdbetreuung durch aussenstehende Dritte, welche zum versicherten Kind in einem Anstellungsverhältnis stünden.