(nachfolgend: Ehemann) Berufung. Streitgegenstand des Berufungsverfahrens bildete u.a. auch der Kinderunterhalt. Dabei stellte sich die Frage, welcher Partei die für E.________ ausbezahlten Hilflosenentschädigungen, Intensivpflegezuschläge und IV-Assistenzbeiträge zuzuweisen sind. 2 Auszug aus den Erwägungen: (…) III. Materielles (…)