Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Parteien heirateten am 15. März 2013 und haben drei gemeinsame Kinder, welche minderjährig sind. Eines der drei Kinder, der Sohn E.________, leidet unter einer seltenen genetisch bedingten Krankheit, dem sog. Angelmann-Syndrom. Er ist deshalb sowohl geistig als auch körperlich stark behindert und benötigt eine Einzelbetreuung. Unter der Woche besucht er tagsüber die Blindenschule. Mit Entscheid vom 6. April 2022 schloss das Regionalgericht Berner-Jura Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) das Scheidungsverfahren zwischen den Parteien ab. Dagegen erhoben sowohl A.________ (nachfolgend: Ehefrau) als auch C.________ (nachfolgend: Ehemann) Berufung.