2177) nur kurz mit dieser Rüge. Eine Ausscheidung von Verfahrenskosten ist unter Berücksichtigung des marginalen Aufwands dafür folglich nicht angemessen. Entsprechend hat die Berufungsklägerin in Bezug auf die Verteilung der Prozesskosten oberinstanzlich als vollumfänglich unterliegend zu gelten. 15. […] Hinweis: Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wies das Bundesgericht mit Urteil 4A_145/2023 vom 3. Juli 2023 ab. Es entschied in der Sache, nicht aber in der Kostenfrage. 5