Die entsprechenden Überlegungen sind analog auf das Ausstandsverfahren anzuwenden. Zwischen vorsorglichen Massnahmen (resp. Zwischenentscheiden) und der Hauptsache besteht in der Regel ein enger 4 sachlicher Zusammenhang. Das Ausstandsverfahren ist hingegen ein eigenständiges Verfahren mit einem Entscheid, der mit der Hauptsache nur am Rande etwas zu tun hat. Sollten folglich die Kosten des Massnahmeverfahrens (resp.