2. In der Folge schrieb die zuständige Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland das Rechtsöffnungsverfahren (CIV 22 1250) mit Verfügung vom 11. Juli 2022 wegen Säumnis des Gläubigers als erledigt vom Protokoll ab (Ziff. 1), bestimmte die Gerichtskosten auf CHF 350.00 und auferlegte diese im Umfang von CHF 150.00 dem Gläubiger bzw. im Umfang von CHF 200.00 (Ausstandsverfahren) dem Schuldner (Ziff. 2). Der Gläubiger wurde sodann