Ausgehend von einem Streitwert von CHF 4'834.15 ergibt sich für das vorliegende Verfahren ein erstinstanzlicher Honorarrahmen von CHF 100.00 bis CHF 3'000.00 (Art. 5 PKV). Da es sich um ein Summarverfahren handelt, reduziert sich der Rahmen auf 30 - 60% dieser Beträge, d.h. CHF 30.00 - CHF 1'800.00. Im