5. 5.1 5.1.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, er fechte einen vorinstanzlichen Kostenentscheid an. 5.1.2 Anders als der Beschwerdeführer behauptet, ist vorliegend nicht ein Kostenentscheid Gegenstand des oberinstanzlichen Verfahrens. In einem Kostenentscheid regelt ein Gericht die Höhe und die Verteilung der Prozesskosten (RÜEGG/RÜEGG, in: Basler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, N 1 zu Art. 110 ZPO), was das Regionalgericht im angefochtenen Entscheid gerade nicht tat.