8 kreten Situation Anlass bestanden hat, den anwaltlich vertretenen Berufungsbeklagten auf seine Nachlässigkeit hinzuweisen und ihn zur Bezifferung seines Rechtsbegehrens aufzufordern. Der Berufungsbeklagte musste um die Voraussetzung der Bezifferung wissen. Zudem wäre er vorliegend ohne Weiteres in der Lage gewesen, den geforderten Taggeldanspruch zu beziffern, zumal er sich im ersten Parteivortrag nicht auf neue Tatsachen gestützt hat. Die fehlende Bezifferung ist daher ausschliesslich auf seine prozessuale Unsorgfalt zurückzuführen.